Hausordnung
Anhang zum Mietvertrag über Wohnraum
Die Hausordnung ist wesentlicher Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie ist von allen Hausbewohnern und Gästen gewissenhaft einzuhalten. Ohne eine bestimmte Ordnung ist es kaum möglich, dass mehrere Menschen friedlich unter einem Dach zusammenleben. Um ein gedeihliches Miteinander zu gewährleisten, sind alle Hausbewohner gehalten, aufeinander gehörig Rücksicht zu nehmen.
Lärm
Jeder Gast ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr geboten. Rundfunk- und Fernsehgeräte, CD-Spieler usw. sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Ist aus einem besonderen Anlass eine Feier geplant, sollten alle Hausbewohner rechtzeitig vorher darüber informiert werden.
Musizieren ist nicht statthaft in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie zwischen 19:00 Uhr und 8:00 Uhr. In den übrigen Zeiten darf nicht länger als 2 Stunden am Tag musiziert werden.
Kinder
Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen, soweit dies nicht zu unzumutbaren Belästigungen der Mitbewohner führt. Den Kindern stehen die vorgesehenen Flächen und Räume des Anwesens zur Verfügung. Nicht statthaft ist das Spielen im Keller oder in Tiefgaragen.
Die Eltern, deren Kinder den Spielplatz nebst Geräten und Sandkasten nutzen, sind dafür verantwortlich, dass er sauber gehalten wird. Auch die Kinder selbst sind aufgerufen, in ihrem Spielbereich dafür zu sorgen, dass alles sauber bleibt. Die Eltern der spielenden Kinder haben darauf zu achten, dass das benutzte Spielzeug nach Spielbeendigung weggeräumt wird.
Die Spielplätze sind auch für Freunde und Freundinnen der im Haus wohnenden Kinder zugänglich.
Reinigung
Haus und Grundstück sind in einem sauberen Zustand zu halten. Nach einem vom Vermieter aufgestellten Reinigungsplan müssen die Mieter abwechselnd Flure, Treppen, Fenster, Zugangswege außerhalb des Hauses, den Hof, den Standplatz der Müllgefäße und den Bürgersteig vor dem Haus reinigen.
Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Es ist darauf zu achten, dass der Müll konsequent getrennt wird. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter; sie sind nach der Satzung der Gemeinde separat zu entsorgen.
Blumenbretter und Blumenkästen sind am Balkon oder auf der Fensterbank anzubringen. Beim Gießen von Blumen ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Mieter tropft.
Sicherheit
Haus- und Hoftüren sowie Kellereingänge sind in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr ständig geschlossen zu halten.
Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich frei zu halten. Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle dürfen dort abgestellt werden, soweit dadurch die Fluchtwege nicht versperrt und andere Mitbewohner unzumutbar behindert werden.
Auf dem Balkon mit Holzkohle zu grillen, ist grundsätzlich nicht gestattet. Zum Grillen ist die Fläche zu benutzen, die auf dem Grundstück oder unweit des Grundstücks zur Verfügung steht.
Es ist untersagt, feuergefährliche, leicht entzündbare sowie geruchsintensive Stoffe im Keller oder auf dem Dachspeicher zu lagern.
Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an den Gas- und Wasserleitungen sind sofort das zuständige Versorgungsunternehmen und der Vermieter zu benachrichtigen. Tritt in einem Raum Gasgeruch auf, darf dieser Raum nicht mit offenem Licht betreten werden. Der Gasabsperrhahn ist sofort zu schließen.
Keller-, Speicher- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln.
Lüften
Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Am besten ist es, wenn die Fenster mehrmals am Tag kurzfristig weit geöffnet werden. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung, vor allem aber die Küche, nicht entlüftet werden.
Haustiere
Bei Haustieren ist darauf zu achten, dass diese sich nicht ohne Aufsicht in den Außenanlagen, im Treppenhaus oder in anderen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Verunreinigungen sind sofort zu entfernen. Von den Spielplätzen sind die Haustiere grundsätzlich fernzuhalten.
Fahrzeuge
Es ist nicht gestattet, motorisierte Fahrzeuge auf dem Hof, den Gehwegen und den Grünflächen abzustellen. Kraftfahrzeuge und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden.
Die Zufahrtsflächen zu den Garagen oder zu den Stellplätzen sind frei zu halten. Im gesamten Garagen- und Stellplatzbereich darf nur im Schritttempo gefahren werden. In diesem Bereich gilt die Straßenverkehrsordnung sinngemäß.
Fahrräder dürfen grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Flächen und im Fahrradkeller abgestellt werden.