Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Cottbus-Apartments
Inhaber: Marko Pietrasch, An den Drei Stangen 7, 03058 Neuhausen/Spree
Stand: 23. Juli 2025
- 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Vermieter: Cottbus-Apartments, Marko Pietrasch, An den Drei Stangen 7, 03058 Neuhausen/Spree.
- Gast: Der buchende Gast ist der Vertragspartner. Er haftet auch für alle Mitreisenden.
- Objekt: Diese AGB gelten für alle Buchungen der Apartments mit den Nummern WE 57, 69, 70, 71, 77, 79 im Immobilienkomplex Virchowstr. 38 / Karl-Marx-Str. 60, 03044 Cottbus.
- 2 Zustandekommen des Vertrages und Buchungsablauf
- Buchungsanfrage: Der Gast kann eine Buchungsanfrage über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über andere elektronische Kommunikationswege stellen. Mit seiner Anfrage bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
- Vertragsabschluss: Der Beherbergungsvertrag wird für beide Seiten verbindlich, sobald der Gast vom Vermieter eine schriftliche Buchungsbestätigung (in der Regel per E-Mail) erhält. Diese Buchungsbestätigung gilt als Vertragsannahme. Eine automatisch generierte Eingangsbestätigung einer Online-Anfrage stellt noch keine verbindliche Buchungsbestätigung dar.
- 3 Leistungen und Preise
- Mietpreis: Der vereinbarte Mietpreis umfasst die in der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung genannten Leistungen.
- Zusatzkosten: Kosten für Endreinigung, Kurtaxe/Gästebeitrag sowie weitere optionale Leistungen (z.B. Bettwäsche, Haustiere) sind, sofern nicht explizit als inklusive ausgewiesen, nicht im Mietpreis enthalten und werden zusätzlich berechnet.
- Preisangabenverordnung: Alle angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, falls anfallend.
- Rechnungsstellung: Eine detaillierte Aufschlüsselung aller Preise und Kosten wird in der dem Gast zugesandten Rechnung separat und transparent ausgewiesen.
- 4 Zahlungsbedingungen
- Fälligkeit: Sofern in der Buchungsbestätigung nicht anders vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
- Zahlungsarten: Zahlungen können per PayPal, Überweisung oder Kreditkarte erfolgen. Die entsprechenden Details werden in der Rechnung mitgeteilt.
- Verzug: Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und Stornierungsgebühren gemäß § 6 dieser AGB zu erheben.
- 5 An- und Abreise
- Anreise (Check-in): Das gebuchte Apartment steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
- Abreise (Check-out): Am Abreisetag ist das Apartment bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen.
- Zugang und Schlüsselübergabe: Der Zugang zum Apartment erfolgt schlüssellos über ein elektronisches Schloss mittels eines persönlichen PIN-Codes. Alle notwendigen Informationen zum Check-in, inklusive des Zugangscodes, werden dem Gast rechtzeitig vor Anreise über die bereitgestellte digitale Gästemappe sowie per separater Nachricht (z.B. E-Mail) mitgeteilt.
- 6 Stornierungsbedingungen (Rücktritt durch den Gast)
- Kostenlose Stornierung: Der Gast kann die Buchung bis 24 Stunden vor Anreise (d.h. bis 15:00 Uhr am Vortag der Anreise) kostenlos stornieren. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Stornierungsmitteilung beim Vermieter (z.B. per E-Mail).
- Rückerstattung: Im Falle einer fristgerechten Stornierung wird der bereits gezahlte Betrag umgehend und vollständig zurückerstattet.
- Spätere Stornierung oder Nichtanreise: Bei einer Stornierung nach Ablauf der Frist für die kostenlose Stornierung oder bei Nichtanreise des Gastes behält sich der Vermieter vor, eine Entschädigung in Höhe von 100% des Gesamtpreises zu verlangen.
- Hinweis zum Widerrufsrecht: Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für Beherbergungsverträge, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum abgeschlossen werden, kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Es gelten ausschließlich die hier vertraglich vereinbarten Stornierungsbedingungen. Unabhängig davon empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
- 7 Rücktritt durch den Vermieter
- Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls:
- der Gast seiner Zahlungsverpflichtung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht nachkommt.
- höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (z.B. Brand, Wasserschaden) die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
- der Gast das Apartment vertragswidrig gebraucht, z.B. durch Untervermietung, Überbelegung oder erhebliche Störung des Hausfriedens.
- Bei berechtigtem Rücktritt durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Im Falle eines Rücktritts aufgrund höherer Gewalt werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.
- 8 Pflichten des Gastes, Belegung und Hausordnung
- Sorgfaltspflicht: Der Gast verpflichtet sich, das Apartment und sein Inventar pfleglich zu behandeln.
- Meldung von Schäden: Der Gast ist verpflichtet, während des Aufenthaltes entstandene Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden.
- Maximale Belegung: Die maximale Belegung richtet sich nach dem gebuchten Apartment und darf nicht überschritten werden. Sie beträgt:
- maximal 2 Personen im „Red Apartment“
- maximal 3 Personen im „Green Apartment“
- maximal 4 Personen im „Apricot Apartment“, „Beige Apartment“ und „Grey Apartment“
Zusätzlich zu der genannten maximalen Personenzahl ist die Unterbringung von Babys und Kleinkindern bis einschließlich 6 Jahren gestattet.
- Hausordnung: Es gilt die separate Hausordnung, die dem Gast zur Verfügung gestellt wird und Bestandteil dieses Vertrages ist. Der Gast verpflichtet sich, die darin enthaltenen Regeln, insbesondere zu Ruhezeiten, Mülltrennung und zum Rauchverbot, einzuhalten.
- 9 Haftung
- Haftung des Vermieters: Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Mietobjekts. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für kurzfristige Ausfälle von öffentlichen Versorgungen (wie Strom, Wasser, Gas) oder Störungen durch höhere Gewalt (z.B. Baustellen in der Nachbarschaft) wird keine Haftung übernommen. Ebenso ist die Haftung für vom Gast eingebrachte Gegenstände ausgeschlossen.
- Haftung des Gastes: Der Gast haftet für sämtliche Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher schuldhaft am Mietobjekt, dessen Inventar oder an den Gemeinschaftseinrichtungen verursachen. Er ist verpflichtet, eine private Haftpflichtversicherung zu unterhalten, die derartige Schäden abdeckt. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
- 10 Datenschutz
Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes ausschließlich zur Erfüllung des Beherbergungsvertrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z.B. des Bundesmeldegesetzes). Die Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung notwendig ist (z.B. an Zahlungsdienstleister). Ausführliche Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung auf unserer Website.
- 11 Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird, sofern der Gast Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, als Gerichtsstand Cottbus vereinbart.
- Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.